1.1 Existieren zwischen dem Auftraggeber/in und cmf consulting Christine Moser-Feldhege geschlossenen Beraterverträge, gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für cmf consulting Christine Moser-Feldhege ergänzend.
1.2 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für cmf consulting Christine Moser-Feldhege haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin.
2.1 cmf consulting Christine Moser-Feldhege erbringt ihre Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter/innen. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem/der Auftraggeber/in oder die Angaben der Auftragsbestätigung.
2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber/in und Auftragnehmer/in im Einzelnen festgelegt.
2.3 cmf consuling Christine Moser-Feldhege erbringt Leistungen insbesondere in Form von Beratungen, Coachings und Workshops, respektive Trainings.
2.4 Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmer/innen nach Maßnahmen findet nicht statt.
3.1 Die Inhaberin von cmf oder die für einen Auftrag Benannten (Transformations-, Change-Begleiter, Berater, Coaches, Moderatoren und Trainer) stehen dem Kunden in der Regel während der normalen Arbeitszeit zur Verfügung. Die Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag.
3.2 Reisezeiten: Die Reisezeiten zum und vom Hauptstandort des Kunden innerhalb von Deutschland werden nicht berechnet. Reisezeiten im Auftrag des Kunden zu anderen Standorten sowie außerhalb von Deutschland werden mit 50% des vereinbarten Verrechnungssatzes berechnet.
3.4 Reisekosten: Form und Umfang der Reisekosten werden im einzelnen Auftrag mit dem Kunden geregelt.
4.1 cmf stellt sicher, dass alle Geschäftsgeheimnisse des Kunden sowie alle vom Kunden als vertraulich eingestuften Informationen streng vertraulich behandelt werden. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde, alle Informationen über Methoden und Vorgehensweisen von cmf als Geschäftsgeheimnis von cmf vertraulich zu behandeln.
5.1 Das erste Kontaktgespräch (telefonisch oder persönlich) zwischen Christine Moser-Feldhege und dem/der Auftraggeber/in ist unentgeltlich.
5.2 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart. Bei umfangreicheren Mandaten können Pauschal- oder Stundenabrechnungen vereinbart werden.
5.3 Für Projekt-Maßnahmen wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
5.4 Zusätzlich und nach Absprache mit dem/der Auftraggeber/in berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten/innen, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u. a.
5.5 Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
5.6 Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.7 Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden nach Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt und sind ohne Abzug zu zahlen. Entstandene Kosten und in Rechnung gestellte Kosten sind ebenfalls ohne Abzug zu zahlen.
5.8 Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht nur insoweit zu, als ein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.
6.1 Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der cmf consulting Christine Moser-Feldhege an den von diesem erstellten Werken an. Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Arbeit. Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den/die Auftraggeber/in bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von cmf consulting Christine Moser-Feldhege.
6.2 Der/die Auftraggeber/in sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das von cmf consulting vorbereitete Material wird den Teilnehmenden der Maßnahme vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.
6.3 Der/die Auftraggeber/in informiert cmf consulting Christine Moser-Feldhege vor und während der vereinbarten Maßnahme/n laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom/von der Auftraggeber/in benannt.
6.4 Sollen Teile des Konzepts und/oder Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber/der Auftraggeberin Dritten in Auftrag gegeben werden, ist cmf consulting Christine Moser-Feldhege der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen cmf consulting Christine Moser-Feldhege tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.
6.5 Der/die Trainer/in, Berater/in, Coach verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin bekanntgeworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.
6.6 cmf consulting Christine Moser-Feldhege trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die vom/von der Berater/in, Coach, Trainer/in zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. cmf consulting Christine Moser-Feldhege wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen und haftet ausschließlich für Auswahlverschulden.
6.7 cmf consulting Christine Moser-Feldhege ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers/der Auftraggeberin anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.8 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den/die Berater/in, Coach, Trainer/in wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom/von, Berater/in, Coach, der Trainer/in nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist cmf consulting Christine Moser-Feldhege unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.
7.1 Jede der beiden Parteien hat das Recht, den Vertrag/Auftrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen aufzuheben. Die Kündigung des Vertrags erfolgt schriftlich (per E-Mail).
7.2 Beratung/ Coaching: Kündigt der Kunde den Vertrag, so zahlt er für die bis dahin erbrachten Leistungen der Vorbereitung und Ausfallhonorare beauftragter Dienstleister. Die maximale Gebühr ist durch das Auftragsvolumen begrenzt.
7.3 Moderation/ Training:
Die Stornierung muss schriftlich (per E-Mail) erfolgen. Bei fest vereinbarten Terminen gilt folgende Storno-Regelung bei Absagen seitens des Kunden vor dem Workshop-/ Trainingsbeginn:
Bis spätestens 31 Tage vor Start wird keine Stornogebühr verrechnet.
Bei 30 Tage bis 14 Tage vor Start wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% verrechnet.
Bei 13 Tage oder weniger vor Start wird das vertraglich vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig. Eventuell bereits entstandene Hotel- und Reisekosten werden vom Kunden erstattet.
8.1 Der Kunde stellt alle zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Die von cmf erbrachte Leistung setzt die Mitarbeit des Kunden in jedem Stadium der Auftragsabwicklung in dem vereinbarten Umfang voraus.
9.1 Alle Angaben von cmf zum Zeitaufwand für Leistungen und zu Zeitpunkten für das Erbringen dieser Leistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden erhaltenen Informationen gemacht.
9.2 Zeichnet sich während der Auftragsabwicklung ab, dass Angaben nicht eingehalten werden können, wird cmf dies dem Kunden unter Angabe der Gründe und etwaiger Konsequenzen für die Auftragsdurchführung unverzüglich anzeigen.
10. Rechte an den Arbeitsergebnissen
10.1 Der Kunde kann die Arbeitsergebnisse im Rahmen des Auftrages für seine Zwecke unter Ausschluss anderweitiger Verwertungsmöglichkeiten nutzen. cmf ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse und Dokumentationen zu eigenen Zwecken zu nutzen. Dabei wird sichergestellt, dass Dritte dadurch weder einen Hinweis auf den Kunden noch auf etwaige Geschäftsgeheimnisse des Kunden erhalten.
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für cmf consulting Christine Moser-Feldhege unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
11.2 Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und cmf consulting Christine Moser-Feldhege oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von cmf consulting Christine Moser-Feldhege. Dies gilt ebenfalls, falls
a) der/die Auftraggeber/in keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder
b) der/die Auftraggeber/in nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein/ihr Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.